Kirchgemeindeversammlung

Auflage des Protokolls der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 7.12.2022

Gemäss Organisationsreglement Art. 69 liegt das Protokoll während 30 Tagen im Sekretariat und den Kirchgemeindehäusern auf. Das Protokoll wird ebenfalls auf der Homepage publiziert.

Änderungen können während der Auflagefrist vom 14.12.22 - 12.1.2023 beim Kirchgemeinderat schriftlich beantragt werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Änderungsanträge und wird das Protokoll an seiner Sitzung vom 17.1.2023 genehmigen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden im Sekretariat gerne zur Verfügung.

Protokoll KGV vom 7.12.2022

Finanzplan 2023 - 2027 

Budget 2023 

 

Die 1. ordentliche Kirchgemeindeversammlung 2023 findet am 31.5.2023 in Rüfenacht statt.