Kirchgemeindeversammlung
Auflage des Protokolls der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 7.12.2022
Gemäss Organisationsreglement Art. 69 liegt das Protokoll während 30 Tagen im Sekretariat und den Kirchgemeindehäusern auf. Das Protokoll wird ebenfalls auf der Homepage publiziert.
Änderungen können während der Auflagefrist vom 14.12.22 - 12.1.2023 beim Kirchgemeinderat schriftlich beantragt werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Änderungsanträge und wird das Protokoll an seiner Sitzung vom 17.1.2023 genehmigen.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden im Sekretariat gerne zur Verfügung.
Die 1. ordentliche Kirchgemeindeversammlung 2023 findet am 31.5.2023 in Rüfenacht statt.
Protokolle KGV
ausserordentliche KGV vom 3.11.2019
ordentliche KGV vom 28.05.2019
ordentliche KGV vom 25.05.2018
ordentliche KGV vom 23.05.2017
ordentliche KGV vom 05.12.2017
ausserordentliche KGV 22.03.2016
ordentliche KGV vom 24.05.2016
ordentliche KGV vom 29.11.2016